Leistungen für Familien: Das können Sie beantragen
Familien mit geringem Einkommen sehen sich täglich mit einer Vielzahl von finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Damit insbesondere der Nachwuchs nicht unter dieser Situation leidet, werden in Dessau-Roßlau Leistungen für Bildung und Teilhabe vergeben. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben Anspruch, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Ziel des Leistungspaketes ist es, dass Betroffene gleichberechtigt Angebote in Kita, Schule und Freizeit nutzen können. 15 Euro pro Monat bzw. 180 Euro im Jahr stehen für Freizeitaktivitäten der Kinder und Jugendlichen bereit. Auch die Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge mit der Kita und Schule werden übernommen. Seit 1. August 2019 wurden einige Leistungen zudem erweitert. So entfällt die Zuzahlung für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule oder Kita , das Budget für Schulmaterialien wurde von 100 auf 150 Euro pro Jahr erhöht, für die Kostenübernahme des Nachhilfeunterrichts ist die Versetzungsgefährdung keine Bedingung mehr. Auch Fahrtkosten für den Schulweg können in Ausnahmefällen bezahlt werden. Anspruch auf die Bildungsleistungen haben allerdings nur Personen unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten .
Anträge können auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau heruntergeladen werden.
Alle Kontaktdaten finden Sie unter www.leo-familie.de/adressen/hilfe