Gut versorgt: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Es ist ganz natürlich, dass man Themen wie Tod, Sterben und unheil-
bare Krankheit im Alltag eher verdrängt. Doch ein Unfall, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall kann jeden treffen, jederzeit und in jedem Alter. Allzu oft geraten Menschen dann in eine Situation, in der sie eigene Behandlungswünsche nicht mehr äußern können. Selbst engste Angehörige können in solchen Fällen nicht ohne weiteres im Namen des Betroffenen sprechen oder rechtliche Entscheidungen treffen. Um solch unsichere und für alle Beteiligten sehr schwierigen Situationen zu vermeiden, sollte daher rechtzeitig über die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie einer Patientenverfügung nachgedacht werden.
Mit der Vorsorgevollmacht kann Jede(r) eine oder mehrere Personen bestimmen, die seine Angelegenheiten in allen Lebensbereichen regeln, wenn er oder sie nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Dadurch kann die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung vermieden werden. Bevollmächtigt sollten dabei natürlich nur Personen werden, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht und die auch bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, also in der Lage, bewusste und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Soll die Vollmacht auch in Bankangelegenheiten gelten, empfiehlt es sich, mit dem Kreditinstitut Rücksprache zu halten. Bei der Betreuungsbehörde der Stadt Dessau kann die Unterschrift auf Vorsorgevollmachten gegen eine Gebühr von 10 Euro außerdem amtlich beglaubigt werden. Dies wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen , ist jedoch ebenso wenig verpflichtend wie die gebührenpflichtige Eintragung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
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Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärzte und medizinisches Personal. In ihr wird festgehalten, welche Behandlungen der Patient wünscht und welche Maßnahmen zu unterlassen sind, wenn der Betroffene seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann. Dies betrifft insbesondere lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen, wenn ein Heilungserfolg unwahrscheinlich bzw. auszuschließen ist. Die Festlegungen der Patientenverfügung sind verbindlich, wenn der Wille des Verfassers für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Daher sollten sich Interessierte vor der Erstellung vom Arzt ihres Vertrauens, von den örtlichen Betreuungsvereinen oder verschiedenen Beratungsstellen zu den Inhalten beraten lassen (Siehe unten).
Patienten- und Betreuungsverfügung sowie Vorsorgevollmacht können auch kombiniert verfasst werden . Als Vorsorgepaket, das für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle ein möglichst selbstbestimmtes Leben und Sterben ermöglicht. Und das nicht zuletzt auch den Liebsten in einer schweren Zeit äußerst belastende Entscheidungen erspart.
Hier können Sie sich beraten lassen:
Stadt Dessau-Roßlau
Anhaltische Hospiz- und Palliativgesellschaft
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt