Höchstwahrscheinlich kann sich jeder Erwachsene noch an „seine“ Schule erinnern. Mal mehr, mal weniger, meist mit hoffentlich positiven und ab und zu vielleicht auch mit eher negativen Gefühlen. Spätestens, wenn es darum geht, dass die eigenen Kinder in das schulpflichtige Alter kommen, hilft die persönliche Erfahrung als Schüler jedoch nicht wirklich weiter. Oft ergeben sich Fragen, die nur durch Profis zu beantworten sind. Mit einem kleinen Einblick in die Dessau-Roßlauer Schullandschaft will der LEO Familie hier eine Starthilfe geben.
Oberste Schulbehörde in Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Bildung mit dem ihm direkt unterstellten Landesschulamt. Das Land hat die Aufsicht über das gesamte Schulwesen und ist unter anderem für die Unterrichtsorganisation und Lehrerbesetzung in den Städten und Gemeinden zuständig.
Als kreisfreie Stadt ist die Stadt Dessau-Roßlau Schulträger aller öffentlichen Schulen im Stadtgebiet. Dazu gehört unter anderem die Aufgabe, das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, sie auszustatten und zu unterhalten. Dafür, dass das Bildungsangebot immer auf dem neuesten Stand ist, sorgt eine kontinuierliche Schulentwicklungsplanung, die aktuelle Entwicklungen und Tendenzen aufgreift und in den Händen des Amtes für Bildung und Schulentwicklung liegt.
Das Schulangebot in Dessau-Roßlau umfasst:
14 Grundschulen
5 Sekundarschulen
1 Gemeinschaftsschule
1 Waldorfschule
3 Gymnasien
3 Förderschulen
1 Berufsbildende Schule
Für die Grund- und Sekundarschulen wurde das Stadtgebiet in festgelegte Schulbezirke aufgeteilt. Das heißt, jedes Kind besucht die Schule in dem Bezirk, in dem es auch wohnt. Ausnahmegenehmigungen können beim Landesschulamt beantragt werden. Schulen in freier Trägerschaft sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bei den Gymnasien gibt es keine Schulbezirke oder Einzugsbereiche. Allerdings sind auch diesen weiterführenden Schulen Platzgrenzen gesetzt. Ist die Nachfrage größer als das Angebot, werden die Plätze daher in einem Losverfahren vergeben.
Am Anfang jeder Schullaufbahn steht aber natürlich erst einmal die Einschulung. Jedes Kind, das bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet, wird zum Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Schon eineinhalb Jahre davor, immer im Februar, werden die Kinder in der Grundschule des jeweiligen Schulbezirks angemeldet. Die Termine werden in allen Kindereinrichtungen und Grundschulen, im Amtsblatt, in der Presse sowie auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau veröffentlicht. Auf der Homepage sowie direkt im Amt für Bildung und Schulentwicklung erfahren Eltern auch, welche Grundschule für ihr Kind die richtige ist. Das städtische Gesundheitsamt führt zudem eine ärztliche Schuleingangsuntersuchung durch. Sind all diese Schritte absolviert, steht dem großen Tag und der Zuckertüte nichts mehr im Wege.
Nach vier Jahren Grundschule steht für Eltern und Schüler dann die Entscheidung an, wie die schulische Entwicklung fortgesetzt werden soll. Zur Wahl stehen in Dessau-Roßlau die Schulformen Sekundarschule, Gemeinschaftsschule sowie Gymnasium. Während die Sekundarschule auf einen Realschul- oder Hauptschulabschluss mit Beendigung der 10. Klasse ausgerichtet ist, umfasst das Gymnasium die Klassenstufen 5 bis 12 und berechtigt mit dem Abitur zum Studium an einer Hochschule. Die Gemeinschaftsschule beschreitet einen Mittelweg. Hier lernen Schüler unabhängig vom angestrebten Schulabschluss länger in einem gemeinsamen Klassenverband, über den Abschluss kann somit später entschieden werden. Auf dem Weg zum Abitur wird dabei mit dem Fachgymnasium des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ kooperiert.
Anzeige
Hilfe bei der Wahl der richtigen Schulform soll die von der Grundschule erstellte Schullaufbahnempfehlung geben. Sie wird mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse jedem Kind übergeben und wird anhand der erzielten Leistungen, des Lernverhaltens und der Persönlichkeitsentwicklung des Schülers erstellt. Die Schullaufbahnempfehlung soll Eltern und Kind die Entscheidung erleichtern, bindend ist sie jedoch nicht.
Von entscheidender Bedeutung ist allerdings das zeitgleich ausgereichte Formblatt zur Schullauf-bahnerklärung, das von den Eltern auszufüllen ist. Hiermit melden sie ihren Nachwuchs bei der Wunsch-Schule an, die er ab Klasse 5 besuchen soll. Die Erklärung sollte daher sorgfältig ausgefüllt und der von der Grundschule mitgeteilte Abgabetermin unbedingt eingehalten werden. Wer sich für Gemeinschaftsschule oder Gymnasium entscheidet, sollte zudem einen Ersatzwunsch angeben. So kann dieser berücksichtigt werden, falls bei übergroßer Nachfrage das Losverfahren zu Ungunsten der Antragsteller ausgeht. Denn auch wenn versucht wird, auf alle Wünsche einzugehen, so können aufgrund der Kapazitätsgrenzen der Schulen leider nicht immer alle Anmeldungen für bestimmte Schulen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht daher nicht. Eine Ausnahme bilden auch hier die Schulen in freier Trägerschaft. Hier melden die Eltern ihr Kind direkt an der jeweiligen Schule an und diese entscheidet über eine Vergabe ihrer Plätze. Übrigens: Sollten Sekundarschüler nach dem 5. Schuljahrgang Interesse entwickeln, doch das Abitur zu machen, und auch entsprechende schulische Leistungen vorweisen können, ist ein weiterer Wechsel ans Gymnasium jeweils zum Beginn des sechsten bis neunten Schuljahres möglich.
Weiterführende Informationen sind rund um die Uhr auf der Internetseite der Stadt Dessau-Roßlau verfügbar, ebenso wie die Adressen und Telefonnummer aller Schulen im Stadtgebiet. Selbstverständlich wird ratsuchenden Eltern auch jederzeit direkt im Amt für Bildung und Schulentwicklung geholfen, sowohl telefonisch als auch im persönlichen Gespräch.
Weitere Infos zur Einschulung, weiteren Bildungsmöglichkeiten und Förderprogrammen unter:
www.dessau-rosslau.de/schulen